Handwerker prüft Unterlagen vor Wärmepumpen-Installation
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Green Claims ab 27.9.2026 — neue Werberegeln im Handwerk

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Am 27. September 2026 wird es für Handwerksbetriebe ernst: Die EU-Richtlinie 2024/825 — bekannt als EmpCo-Richtlinie oder „Empowering Consumers“ — greift ab diesem Tag, und zwar ohne Übergangsfrist. Wer auf der Website, im Angebot, auf dem Firmenwagen oder im Flyer mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, muss diese Aussagen dann belegen können. Für Heizungsbauer, Dachdecker, Solarteure, Maler und Fensterbauer heißt das konkret: Marketingtexte prüfen — jetzt, nicht im Oktober. Dieser Beitrag fasst zusammen, was gilt, wen es trifft und was Sie in den verbleibenden Tagen tun sollten.

Was ab dem 27. September 2026 gilt

Die EmpCo-Richtlinie ändert das europäische Verbraucherschutzrecht und wird in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wirksam. Der Kern: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern dürfen nicht mehr pauschal im Raum stehen. Sie müssen konkret, nachprüfbar und bereits in der Werbung selbst erklärt sein. Eine Fußnote auf Seite drei der Website reicht nicht — der Beleg gehört dorthin, wo die Aussage steht.

Wichtig für kleine Betriebe: Es gibt keine Umsatz- oder Mitarbeitergrenze. Der Ein-Mann-Betrieb mit einer Landingpage unterliegt denselben Regeln wie der Generalunternehmer mit Marketingabteilung. Betroffen ist jede Kommunikation an Endkunden (B2C) — und im Handwerk ist der private Hausbesitzer nun einmal der Standardkunde. Reine B2B-Kommunikation ist formal nicht erfasst, aber wer auf derselben Website beide Zielgruppen anspricht, sollte sie nicht getrennt bewerten.

Diese Werbeaussagen werden zum Problem

Am häufigsten stolpern Betriebe über vier Formulierungen. Erstens die allgemeine Umweltaussage ohne Nachweis: „ökologisch“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ ohne konkrete Angabe, worauf sich das bezieht. Zweitens „klimaneutral“ auf Basis von Kompensationszertifikaten — der Bundesgerichtshof hat bereits klargestellt, dass in der Werbung selbst erkennbar sein muss, ob die Neutralität durch tatsächliche Reduktion oder durch Ausgleich erreicht wurde. Drittens selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel und Logos, die nicht auf einer anerkannten Zertifizierung oder einem behördlichen System beruhen. Und viertens Versprechen für die Zukunft, etwa „bis 2035 klimaneutral“, ohne belegbaren, überprüfbaren Plan dahinter.

Ein fünfter Punkt wird gerne übersehen: Werbung mit Eigenschaften, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Wer damit wirbt, dass seine Dämmstoffe die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, verkauft eine Pflicht als Vorteil — auch das ist künftig angreifbar.

Welche Gewerke es besonders trifft

Die höchste Betroffenheit liegt dort, wo Nachhaltigkeit ohnehin Verkaufsargument ist. SHK- und Heizungsbaubetriebe werben regelmäßig mit Wärmepumpen als „klimafreundlicher Heizung“ — hier muss künftig klar sein, worauf sich der Vergleich bezieht und mit welchem Strommix gerechnet wird. Dachdecker und Solarteure kommunizieren CO₂-Einsparungen in Tonnen; solche Zahlen brauchen eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Maler- und Lackierbetriebe werben mit „ökologischen Farben“, Fenster- und Türenbauer mit „nachhaltigem Holz“, Trockenbauer mit „natürlichen Dämmstoffen“.

Auch Bauträger und Generalunternehmer stehen im Fokus, weil sie ganze Objekte als „nachhaltiges Wohnen“ oder „KfW-Effizienzhaus als Klimainvestment“ vermarkten. Je größer die Aussage, desto größer die Nachweispflicht — und desto größer das Abmahnrisiko durch Wettbewerber.

Ihre Checkliste für die nächsten Tage

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor. Erstens: Bestandsaufnahme. Sammeln Sie alle Stellen, an denen Ihr Betrieb Umweltaussagen macht — Website, Google-Unternehmensprofil, Angebotsvorlagen, Flyer, Fahrzeugbeschriftung, Social-Media-Profile, E-Mail-Signatur. Zweitens: Jede Aussage einzeln bewerten. Können Sie sie mit einem Datenblatt, einer Zertifizierung oder einer Berechnung belegen? Wenn nein, streichen oder konkretisieren.

Drittens: Konkretisieren statt löschen. Aus „umweltfreundliche Heizung“ wird „Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 4,1 laut Herstellerdatenblatt“. Aus „nachhaltiges Holz“ wird „FSC-zertifiziertes Holz, Zertifikatsnummer auf Anfrage“. Konkrete Zahlen verkaufen ohnehin besser als Schlagworte. Viertens: Nachweise ablegen. Fordern Sie bei Ihren Lieferanten und Herstellern die Datenblätter und Zertifikate an und legen Sie sie digital zentral ab — im Abmahnfall zählt, wie schnell Sie liefern können. Fünftens: Mitarbeiter informieren, die Angebote schreiben oder Kundengespräche führen. Eine mündliche Zusage im Beratungsgespräch ist ebenfalls eine geschäftliche Handlung.

Was bei Verstößen droht

Das größere Alltagsrisiko sind nicht Behörden, sondern Wettbewerber und Abmahnvereine. Ein Mitbewerber im Nachbarort, der Ihre Website liest, kann abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern — mit Kostenerstattung und Vertragsstrafe bei Wiederholung. Daneben sehen die Regelungen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes vor. Für einen Betrieb mit zwei Millionen Euro Umsatz sind das rechnerisch bis zu 80.000 Euro. Die realistische Belastung für einen Handwerksbetrieb liegt in der Praxis meist bei den Abmahnkosten im vierstelligen Bereich — ärgerlich genug, und vollständig vermeidbar.

Dieser Beitrag ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei größeren Kampagnen oder konkreten Zweifelsfällen lohnt sich der kurze Weg zum Fachanwalt für Wettbewerbsrecht oder zur zuständigen Handwerkskammer, die zu diesem Thema derzeit Merkblätter bereitstellen.

Was das für Auftragslage und Montage-Einsätze bedeutet

Mittelfristig wirkt die Regelung als Qualitätsfilter. Betriebe, die sauber dokumentieren, gewinnen gegenüber Anbietern, die mit Schlagworten arbeiten. Das passt zur aktuellen Marktlage: Der Neubau bleibt verhalten, während Sanierung, Heizungstausch und energetische Modernisierung die Auftragsbücher füllen. Genau dieser Bereich ist von den neuen Werberegeln am stärksten betroffen — und gleichzeitig der, in dem überregionale Einsätze und Montageteams derzeit am meisten gefragt sind.

Für Betriebe, die dadurch Aufträge außerhalb ihres Stammgebiets annehmen, stellt sich schnell die praktische Frage: Wo bringe ich mein Team unter, wenn die Baustelle vier Wochen dauert und 300 Kilometer entfernt liegt?

CANOVA: Unterkünfte und Handwerksvermittlung aus einer Hand

CANOVA vermietet Monteurunterkünfte an acht Standorten: Duisburg, Köln, Mönchengladbach, Leipzig, Chemnitz, Gera, Mittweida und Döbeln. Damit decken wir den NRW-Westen und den mitteldeutschen Raum ab — die beiden Regionen, in denen aktuell die meisten Sanierungs- und Industrieprojekte laufen. Die Unterkünfte sind voll möbliert, mit Küche, WLAN und Waschmaschine ausgestattet und auf Handwerker zugeschnitten: früh raus, dreckige Arbeitskleidung, Werkzeug im Transporter. Abgerechnet wird pro Nacht und Person, mit Firmenrechnung für Ihre Buchhaltung — steuerlich sauber als Übernachtungskosten absetzbar.

Darüber hinaus bieten wir Handwerksvermittlung an: Wenn Sie kurzfristig Kapazität für eine Baustelle brauchen — ob Trockenbau, Maler, Elektro oder Sanitär — vermitteln wir Ihnen passende Partnerbetriebe und Teams aus unserem Netzwerk. Für Bauträger und Generalunternehmer heißt das: ein Ansprechpartner für Personal und Unterbringung, statt zwei getrennte Suchprozesse.

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