
Familienheimfahrten 2026 — Was Monteure jetzt absetzen können
Sie arbeiten wochenlang auswärts auf Montage und fahren am Wochenende heim zur Familie? Diese Fahrten sind bares Geld wert — und 2026 sogar mehr als je zuvor. Wir zeigen Ihnen, was Sie absetzen können, wie Sie richtig rechnen und worauf das Finanzamt achtet.
Was eine Familienheimfahrt steuerlich bedeutet
Eine Familienheimfahrt ist die Fahrt von Ihrer auswärtigen Unterkunft zu Ihrem eigenen Hausstand — also dorthin, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt. Für Monteure, die unter der Woche in einer Monteurunterkunft wohnen und am Wochenende heimfahren, ist das der Klassiker. Voraussetzung ist eine sogenannte doppelte Haushaltsführung: Sie unterhalten aus beruflichem Anlass einen zweiten Haushalt am Arbeitsort, während Ihr eigentliches Zuhause bestehen bleibt. Ist das erfüllt, erkennt das Finanzamt eine Heimfahrt pro Woche als Werbungskosten an — und senkt damit Ihre Steuerlast spürbar.
Das ändert sich 2026 — 0,38 € ab dem ersten Kilometer
Die wichtigste Neuerung: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Familienheimfahrten eine Entfernungspauschale von 0,38 € pro Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer für die gesamte Strecke. Bis 2025 waren es nur 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Wer also eine kürzere oder mittlere Strecke nach Hause fährt, profitiert 2026 deutlich. Gezählt wird die einfache Entfernung, also der Hinweg — nicht Hin- und Rückfahrt zusammen.
So rechnen Sie Ihre Familienheimfahrt aus
Ein Beispiel: Ihre Baustelle liegt 250 Kilometer von Ihrem Zuhause entfernt und Sie fahren an 40 Wochen im Jahr heim. Die Rechnung ist einfach: 250 km × 0,38 € = 95 € pro Heimfahrt. Bei 40 Fahrten macht das 3.800 € Werbungskosten allein für die Familienheimfahrten. Nach der alten Staffelung von 2025 wären es rund 3.560 € gewesen — die Neuregelung bringt Ihnen hier also gut 240 € zusätzlich. Und anders als bei der normalen Pendlerpauschale gibt es für Familienheimfahrten keinen Höchstbetrag: Auch bei großer Entfernung setzen Sie den vollen Betrag an.
Nur eine Fahrt pro Woche — die Details
Das Finanzamt erkennt genau eine Familienheimfahrt pro Woche an. Fahren Sie öfter, bleiben die zusätzlichen Fahrten steuerlich außen vor. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — ob Sie mit dem eigenen Auto, per Mitfahrgelegenheit oder sogar kostenlos mitfahren, ändert am Betrag nichts. Nutzen Sie Bahn oder Flugzeug und liegen die tatsächlichen Ticketkosten höher als die Pauschale, dürfen Sie stattdessen die echten Kosten ansetzen. Und wenn Sie mal nicht heimfahren: Statt der Fahrt können Sie die Kosten für ein wöchentliches Ferngespräch mit Ihrer Familie geltend machen.
Gilt das auch für Selbständige?
Ja. Auch selbständige Handwerker und Subunternehmer können Familienheimfahrten geltend machen — dann als Betriebsausgaben statt als Werbungskosten. Der Ansatz ist derselbe: 0,38 € pro Entfernungskilometer für eine wöchentliche Fahrt zwischen auswärtigem Arbeitsort und eigenem Hausstand. Wer als Selbständiger über Wochen auf einer entfernten Baustelle arbeitet, sollte diese Fahrten also unbedingt in der Buchhaltung erfassen. Über ein Jahr summieren sich schnell mehrere Tausend Euro, die sonst schlicht verschenkt sind.
Was Sie neben der Heimfahrt noch absetzen können
Familienheimfahrten sind nur ein Baustein. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung setzen Sie zusätzlich ab: die Miete Ihrer Monteurunterkunft bis zu 1.000 € pro Monat, den Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten (28 € pro vollem Tag, 14 € für An- und Abreisetage) sowie Umzugs- und notwendige Einrichtungskosten. Wichtig: Zahlt Ihr Arbeitgeber die Heimfahrt bereits steuerfrei, können Sie sie nicht zusätzlich absetzen. Doppelt kassieren geht nicht — dafür lohnt sich das saubere Auflisten aller übrigen Posten umso mehr.
Häufige Fehler, die bares Geld kosten
In der Praxis verschenken Monteure oft Geld, weil sie Fahrten gar nicht erfassen oder nur die reine Tankquittung ansetzen — dabei zählt die Pauschale pro Kilometer, unabhängig vom tatsächlichen Spritverbrauch. Ein zweiter Klassiker: Die doppelte Haushaltsführung wird nicht anerkannt, weil der eigene Hausstand nicht glaubhaft gemacht wurde. Wer zu Hause nur ein Zimmer bei den Eltern hat und sich finanziell nicht am Haushalt beteiligt, geht leer aus. Und drittens: Wer die 1.000-Euro-Grenze für die Unterkunft übersieht, rechnet zu optimistisch. Sauber dokumentieren lohnt sich also gleich doppelt.
Belege sammeln — worauf Monteure achten sollten
Damit das Finanzamt mitspielt, sollten Sie sauber dokumentieren: Tankquittungen, Bahntickets, ein einfaches Fahrtenbuch oder Kalendereinträge mit Datum und Ziel jeder Heimfahrt genügen meist. Halten Sie außerdem fest, dass Ihr Lebensmittelpunkt zu Hause liegt — etwa durch Familie, Vereinsmitgliedschaft oder regelmäßige Anwesenheit. Je lückenloser Ihre Aufzeichnungen, desto reibungsloser läuft die Steuererklärung. Ein Tipp aus der Praxis: Sammeln Sie die Belege gleich während der Montage in einem Umschlag im Auto — nachträglich zusammensuchen kostet nur Nerven.
Die passende Unterkunft für Ihre doppelte Haushaltsführung
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.